DSGVO lässt grüßen.

Die Datenschutzgrundverordnung regelt den Umgang mit den personenbezogenen Daten Dritter. In deinem Fall, deiner Kunden.

Kommt eine Kunde zu dir, nimmst du ggf. einige Daten auf. Es ist daher gut, wenn du auch die schriftliche Einwilligung des Kunden für diese Daten-Nutzung hast.

 

Du könntest zum Beispiel das Geburtsdatum erfragen und notieren. Du fragst dich jetzt bestimmt, warum du das tun solltest? Na, so bekommt dein Kunde von dir eine Karte oder eine Nettigkeit zu seinem Ehrentag und du hast dich wieder in Erinnerung gerufen. Ein easy Marketing-Trick.

Oder du schreibst in einer Kartei immer die jeweilige Massage auf, die du gemacht hast. So kannst du zum Beispiel beim nächsten Termin mit einer Variation den Kunden begeistern. Es muss ja nicht immer die selbe Massage sein. Auch Vorlieben in Sachen Düfte oder Musik kannst du vermerken. 

 

Online gibt es einige Musterformulare zum Download.

 

Wenn du im Kurs weiter zum Punkt Marketing gehst, werden wir dieses Thema nochmal aufgreifen. 

 

Da ich kein Rechtsberater bin, will ich dieses Thema nur anreißen und sehe dies als Hinweise und keinesfalls als Beratung.