Einnahmen immer schön angeben!

Das Gewerbeamt übernimmt im Normalfall, nach der Gewerbeanmeldung, die Meldung beim Finanzamt und auch bei der IHK. 

Das Finanzamt teilt dir entweder gleich eine gewerbliche Steuernummer zu oder diese wird dir nach dem Ausfüllen eines steuerrechtlichen Fragebogens zugesendet. Diese gewerbliche Steuernummer solltest du auf jeden Fall haben. Kommt nichts automatisch, kannst du auch online diese Steuernummer anfordern. Du muss dann den Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung ausfüllen. 

Klar ist, dass du jede Einnahme aus deinem Nebenerwerb beim Finanzamt anzeigen musst. Ein einfaches Kassenbuch, in dem du deine täglichen Einnahmen /Ausgaben notierst, sind für den Start ausreichend. Gut ist ein Rechnungs- bzw. Quittungsblock, mit dem du die täglichen Einnahmen auch nachweisen kannst. 


Trage die Adresse deines  Kunden, die Anschrift und was der Kunde gekauft hat ein. Dies ist nur, falls das Finanzamt mal nachfragt.

Denk daran -  auf deinen Rechnungen darf die Mehrwertsteuer von dir nicht gesondert ausgewiesen und folgender Satz sollte auf der Rechnung vermerkt sein:


In dieser Rechnung ist gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen.

Im Nebenerwerb fällst du wahrscheinlich noch unter die Kleinunternehmerregelung. Das heißt, dass du bis zu einem Jahresverdienst von 22.000 € von der Umsatzsteuer befreit bist.

 

Außerdem müssen Rechnungen eine fortlaufende Rechnungsnummer haben und wichtig ist immer das Datum der Leistungserbringung.

 

Muss ich jetzt auch noch Buchhalter werden?

Wir sind als Einzelunternehmer nicht Buchhaltungspflichtig, solange wir die Grenze von maximal 600.000,-€ Umsatz und 60.000,-€ Gewinn in zwei Jahren hintereinander nicht überschreiten. Also für 600.000 € Umsatz müssen wir echt viel machen.... ;-) 

 

Aber es besteht eine Aufzeichnungspflichtig! Heißt z.B.:

  • tägliche Kasseneinnahmen und -ausgaben
  • Warenein- und -ausgang gesondert mit genauen Angaben
  • bestimmte Betriebsausgaben z.B. Geschenke an Geschäftsfreunde, Bewirtungskosten, geringwertige Wirtschaftsgüter

 

Du startest als Einzelunternehmer mit einer einfachen Buchführungen. Also ganz plump:

Einnahmen  / Ausgaben.

 

Man addiert einfach alle Einnahmen (Bruttobeträge, also samt der enthaltenen Mehrwertsteuer) und zieht davon einfach alle Ausgaben (samt der enthaltenen Mehrwertsteuer, also brutto) ab.

 

Aber es wäre ja zu einfach. Seit 2017 wurde das ganze etwas verkompliziert:

Die EÜR darf nur noch elektronisch eingereicht werden. Die verschiedene Kostenarten müssen detailliert aufgeschlüsselt und je nach Kostenart summiert werden und auch nicht abziehbare Kosten müssen angegeben werden.

 

Ich habe für mich dieses Thema "ausgelagert". Allerdings nutze ich für mich zur Vereinfachung das "Wiso-Mein Büro" und damit schreibe ich alle Rechnung. Da vergesse ich keine wichtigen Angaben. Man kann seine Formulare anlegen, hat eine "Datenbank" für die Kunden im Hintergrund und wenn du den Zahlungseingang einpflegst, hast du deine "Buchhaltung" im groben gut im Überblick. 

 

Denk stehts daran alle Rechnungen, Quittungen, Belege die du für Käufe im Zusammenhang mit deinem Geschäft hast, aufzuheben.

Sinnvoll ist auf jeden Fall bereits vorab der Besuch bei deinem Steuerfachmann des Vertrauens. Übrigens gibt es einige sehr gute und pragmatische Online-Steuerberater die auch die Buchhaltung mit übernehmen! 

 

Da ich kein Rechtsberater bin, will ich dieses Thema nur anreißen und sehe dies als Hinweise und keinesfalls als Beratung.